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Stadtuniversität UZH

Kantonsrat stimmt Immobilienverordnung zu

Der Kantonsrat hat die Vorlage zur Immobilienverordnung der Universität Zürich mit 167:0 Stimmen verabschiedet.

Mit der Immobilienverordnung wird der UZH mehr Verantwortung und Gestaltungsspielraum in ihrem Immobilienmanagement übertragen. So übernimmt sie neu neben der bisherigen Bestellerfunktion das Portfoliomanagement, die Eigentümervertretung sowie die Bauerschaft in Bauprojekten.

Der Kantonsrat hat 2015 die Einführung des Delegationsmodells für die Verwaltung der universitären Immobilien beschlossen. Im Juni 2018 hat der Regierungsrat für die Umsetzung des Delegationsmodells eine «Immobilienverordnung UZH» erlassen. Sie regelt die Zuständigkeiten von Kanton und UZH in Bezug auf das Immobilienwesen und wird ergänzt durch die «Vereinbarung Immobilien Universität Zürich» und die «Leistungsvereinbarung Hochbauamt/ UZH». Erstere regelt die Anforderungen des Kantons als Eigentümer an das Immobilienwesen der UZH. Letztere regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Hochbauamt des Kantons Zürich und der UZH bei der Abwicklung vom Bauprojekten. Zur Inkraftsetzung beider - der «Immobilienverordnung UZH» und der «Vereinbarung Immobilien Universität Zürich» - durch den Regierungsrat bedurfte die Verordnung der Genehmigung des Kantonsrats.


Abstimmungsresultat Januar 2019 (PDF, 392 KB)

Medienmitteilung des Regierungsrates Juni 2018 (PDF, 52 KB)

Vorlage 5466 des Regierungsrates vom Juni 2018 (PDF, 103 KB)