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Die Universität Zürich (UZH) entwickelt ihren Standort Zentrum weiter. Sie tut das nicht im Alleingang, sondern bezieht die Ausbaupläne des Universitätsspitals (USZ), der ETH Zürich sowie die Bedürfnisse von Nutzern und Quartierbevölkerung im Hochschulgebiet Zürich Zentrum mit ein. Die Weiterentwicklung an solch zentraler Lage soll auch einen lebendigen Stadtteil hervorbringen, der zum Austausch zwischen den verschiedenen Nutzern einlädt.
Heute legt das Amt für Raumentwicklung (ARE) die erarbeiteten kantonalen Gestaltungspläne für die Bauvorhaben auf dem Kernareal West, Ost und Mitte (USZ) sowie die Areale Gloriarank (UZH), Wässerwies (UZH) und Schmelzbergareal (ETH/USZ) öffentlich auf. Darin enthalten sind konkrete Vorgaben über Baufelder, Höhenentwicklung sowie über die Art der Nutzung. Sie gewährleisten die langfristige Abstimmung der geplanten Neubauten mit den Freiräumen und dem Verkehr innerhalb des Hochschulgebiets sowie mit der Umgebung. Bis zum 12. Juni 2017 können interessierte Bürger ihre Rückmeldungen und Einwendungen abgeben. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) bietet während der Dauer der Auflage auch Sprechstunden an, wo Fragen zu den Gestaltungsplänen gestellt werden können.
Parallel zur öffentlichen Auflage der kantonalen Gestaltungspläne laufen drei weitere Verfahren, die alle mit der Erarbeitung der Gestaltungspläne koordiniert werden. Eines davon ist die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) für das Hochschulgebiet unter Federführung der Stadt Zürich. Diese beinhaltet die Änderung des Zonenplanes. Damit einhergehend erfolgt auch die Anpassung der Wohnanteile auf den von UZH, ETH Zürich und USZ genutzten Grundstücken, die an den Planungsperimeter «Hochschulgebiet Zürich Zentrum» angrenzen. Auch hier können Interessierte bis zum 12. Juni ihre Rückmeldungen und Einwendungen einreichen.
Ergänzend läuft bis im Mitte Mai 2017 das vom ARE ausgeschriebene Studienauftragsverfahren «Stadtraumkonzept». In diesen werden künftige Atmosphären, Geist, und Gestalt des Hochschulquartiers von drei interdisziplinären Planungsteams erarbeitet. Zu guter Letzt wird in einem weiteren sogenannten «Schutzentlassungsverfahren» die historische, baugeschichtliche oder typologische Bedeutung von kantonal und kommunal geschützten Bestandesbauten geprüft. Aus dieser Beurteilung ergibt sich der abschliessende Entscheid für den Erhalt oder den Abriss von bis anhin geschützten Objekten.
Die UZH ist erfreut, dass mit diesem sorgfältigen und koordinierten Vorgehen die Grundlage für eine Steigerung der Lebensqualität im Hochschulgebiet und seinem angrenzenden Umfeld gelegt werden kann.
Zur Medienmitteilung der Baudirektion:
Öffentliche Auflage kantonale GestaltungspläneHochschulgebiet Zürich Zentrum
Weitere Informationen zur öffentlichen Auflage der Gestaltungspläne finden Sie hier:
Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich
Zur Medienmitteilung der Stadt Zürich:
Öffentliche Auflage der BZO-Teilrevision Hochschulgebiet Zürich Zentrum
Weitere Informationen zur öffentlichen Auflage der BZO-Teilrevision«HGZZ» Sie hier:
BZO-Teilrevision Hochschulgebiet Zürich Zentrum
Jessica Van Wezemael