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Das Baurekursgericht (BRG) hat aus rein formellen Gründen die Festsetzung der kantonalen Gestaltungspläne im Hochschulgebiet Zürich Zentrum aufgehoben. Inhaltlich-materiell hat das BRG keine Aussagen zu den Gestaltungsplänen gemacht. Damit wurde eine Chance verpasst, Planungssicherheit zu schaffen. Die Baudirektion wird den Entscheid des BRG vor dem Verwaltungsgericht anfechten.
Jessica Van Wezemael